Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt.

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und dem Erkennen von Berufsrisiken. Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung