Praxis & Medizin

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Corona-Impfung: Priorisierungsgruppe 2 darf jetzt geimpft werden

Jetzt können Atteste ausgestellt werden

Wer bekommt ab sofort ein Impfzeugnis für die Corona-Impfung?

Ab Montag, 1. März 2021 können Baden-Württemberger mit bestimmten Erkrankungen (§ 3 der CoronaImpfverordnung
des Bundes) im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren mit dem AstraZeneca Impfstoff gegen
Corona geimpft werden. Aufgrund der eingeschränkten Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca ist derzeit
nur die Impfung dieser Altersgruppe möglich. Die Impfstoffe, die auch für ältere Personen zugelassen sind, sind
noch sehr knapp und daher im Moment noch für die über 65-jährigen Personen aus der ersten Priorität (§ 2
der CoronaImpfverordnung) reserviert.
Die Anmeldung zum Impftermin erfolgt über www.impfterminservice.de oder die 116117. Als Bescheinigung über
Ihre Impfberechtigung benötigen Sie für die Impfung im Impfzentrum ein kostenloses ärztliches Zeugnis über
das Vorliegen einer dieser Erkrankungen.


Wie und wo erhalte ich das Zeugnis?
Sie erhalten das Zeugnis über Ihre Impfberechtigung bei uns


Bitte fordern Sie das Impfzeugnis erst dann in der Arztpraxis an, wenn Sie einen bestätigten Impftermin haben.


Welche Personen erhalten ein Zeugnis?
Bei nachfolgenden Erkrankungen kann für Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahren nach Vorgaben des Landes
auf Grundlage der Corona-Impfverordnung des Bundes derzeit eine bevorzugte Impfung erfolgen, wenn
hierzu ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht:

  • Personen mit Trisomie 21
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz, mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung
  • Personen mit Krebs und Blutkrebserkrankungen
  • Personen mit speziellen Lungenerkrankungen insbesondere, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Blutzuckererkrankungen (mit HBA1C > 58 mmol/mol oder >= 7,5 %)
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Fettleibigkeit (Adipositas) (Personen mit einem BMI über 40)

Ausschließlich dieser Personenkreis sowie Angehörige spezifischer Berufsgruppen können derzeit geimpft werden.
Wir werden Sie informieren, wenn die Entwicklung der Impfstoffversorgung derart fortgeschritten ist, dass
auch ein Personenkreis mit weiteren Erkrankungen und in weiteren Altersgruppen bevorzugt geimpft werden
kann.
Bleiben Sie gesund!